Für die Einrichtung barrierfreier Sanitäranlagen, wie hier am Lehrgebäude der VHS Leipzig, wurden erhebliche Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz erforderlich.
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit baulicher Anlagen sind für den entsprechenden Anwendungsfall normativ festgelegt. In der Regel ergibt sich ein vergrößerter Platzbedarf gegenüber einer nicht barrierefreien Lösung. Alle Ausstattungselemente und Bedieneinheiten sind Nutzergerecht anzuordnen. Die Anlagen verfügen über einen hohen Technisierungsgrad, dazu sind die erforderlichen Installationsflächen und eine darauf abgestimmte Versorgungsinfrastruktur zu planen. Beim Umbau im historischen Altbestand sind entsprechend der Gebäudeklasse die aktuellen Brandschutz- und Bauvorschriften zu beachten.